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Beschaffung / Einkauf von Strom

Es ist es ein langer Weg vom Energieträger (Kohle, Gas, Wind, Solare Energie) bis zur heimischen Steckdose. Auf diesem Weg gibt es viele Akteure, die erst durch die erforderliche, intensivere Beschäftigung mit dem Thema Strom mehr in den Fokus rücken. Die wichtigste Unterscheidung für den Verbraucher ist die zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter.

Ein Netzbetreiber ist ein Unternehmen, das für den Aufbau, Wartung und Betrieb des Stromnetzes verantwortlich ist. Hierbei wird bei Strom unterschieden in die Stromnetze, die den Strom über großes Strecken (ÜNB = ÜbertragunsNetzBetreiber) übertragen oder die Stromnetze im regionalen / lokalen Bereich (VNB = Verteilnetzbetreiber) Aus dieser Verantwortung heraus, das Stromnetz stabil und sicher zu betreiben, werden auch an Endverbraucher Vorgaben gemacht. Die Verantwortung des Netzbetreibers endet beim Stromzähler, der vom Messstellenbetreiber (meist auch der Netzbetreiber) installiert, gewartet und in Betreib gehalten wird.

Ein Stromanbieter ist ein Unternehmen, das elektrische Energie an Endverbraucher liefert bzw. verkauft. Es gibt viele, konkurrierende Stromanbieter. Endverbraucher haben die Möglichkeit den Stromanbieter zu wechseln. Der Stromanbieter kauft elektrische Energie auf dem Markt (z.B. Leipziger Energiebörse) ein. Dieser Preis plus kleinere Zuschläge für Beschaffung und Vertrieb werden Arbeitspreis genannt und in Cent / kWh ausgewiesen. Dazu berechnet der Stromanbieter den Grundpreis an den Endkunden, der überlicherweise als monatlich zu zahlender Wert ausgewiesen wird. Im Grundpreis sind Umlagen, Abgaben und Steuern enthalten, die mit der Anbindung an das öffentliche Netz in Verbindung stehen (siehe Tabelle)

Bestandteile des Arbeitspreises (in Cents/kWh)



 

Kostenart
Beschaffung & Vertrieb
Netzentgelt, Messung, Messtellenbetrieb
Konzessionsabgabe
KWK-Umlage
§19 StromNEV-Umlage
Offshore-Netzumlage
Umlage anschaltbare Lasten
Stromsteuer
Mehrwertsteuer
2022 (netto)
20,64
8,08
 
1,66
0,378
0,437
0,419
0,003
2,05
19%
2024 (netto)
23,83
9,53
 
1,66
0,378
0,417
0,591
0
2,05
19%
Kostenart
Beschaffung & Vertrieb
Umlagen, Abgaben, Steuern
2022 (inkl. MwSt.)
24,56
15,50
2024 (inkl. MwSt.)
28,36
17,36

Quelle: Tibber für Region Ammersbek

Kriterien für die Beschaffung (Einkauf) von Strom

Durch jahreszeiten- und wetterbedingte geringere Sonneneinstrahlung sowie begrenzte Flächen für die Installation von Solarmodulen, wird man in Deutschland den Einkauf von Strom nicht vermeiden können.

Den Einkauf von Strom sollte man ökolögisch und wirtschaftlich  als Einheit verstehen. Es gilt Strom aus erneuerbaren Energien möglichst günstig einzukaufen. Es gibt folgende Tarifarten:

  • Fester Tarif: konstantem Arbeitspreis gilt während der Vertragslaufzeit (ein bis zwei Jahre Vertragsdauer)

  • Variabler Tarif: Arbeitspreis ändern sich nach bestimmten Kriterien (z.B. monatlicher Durchschnittpreis der Strombörse, Tagezeit, Wochentag, ...)

  • Dynamischer Tarif: Arbeitspreis ändert sich stündlich mit dem Börsenstrompreis. Die Preise sind dann besonders niedrig, wenn viel Windstrom erzeugt wird und z.B. nachts die Stromnachfrage gering ist.

Wenn man eine PV-Anlage betreibt, dann bietet es sich an, einen Tarif zu wählen, der eine möglichst niedrige Grundgebühr (fixe Kosten) hat.

Wenn man eine PV-Anlage mit Speicher betreibt, dann ist die Nutzung eines "dynamischen Stromtarifs" sinnvol, um in Zeiten ohne solare Erträge den Speicher nachts aus dem Stromnetz für niedrige Preise nachzuladen. Dadurch nutzt man seine Investition zumindest dafür, den Einkaufspreis von Strom zu senken.

Von variablen Tarifen, die z.B. mit monatlicher Änderung angeboten werden, wird eher abgeraten, da man als Endkunde den Schwankungen des Strommarktes ausgesetzt ist. Man hat aber keine Möglichkeit, durch die eigene, vorhandene PV-Anlage diese positiv zu beeinflussen.

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